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Download - Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft; An Alle, Alle! Das Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft des Gelder von Gottfired Feder

Die Brechung der Zinsknechtschaft war eine Forderung in dem 25-Punkte-Programm der NSDAP und bedeutet die Einschränkung des staatlichen Anleihwesens mit den bedrückenden Zinslasten. Vordenker war Gottfried Feder der bereits 1919 den „Deutschen Kampfbund zur Brechung der Zinsknechtschaft“ gegründet hatte.

Jetzt hier das Buch von Gottfried Feder im elektronischen ebook-Format (.epub und .mobi), z.B. für iPhone, iPad, Amazon Kindle sowie andere Lesegeräte herunterladen:


Inhalt war nicht etwa, wie oft vermutet, ein Verbot, Zinsen zu erheben, sondern zahlreiche geforderte Veränderungen in der staatlichen Wirtschaftspolitik. Eine Hauptkritik Feders war die Zahlung von Zinsen durch den Staat an Besitzer von staatlichen Wertpapieren/Schatzbriefen, die diese ja doch nur wieder durch Steuern selbst aufbringen müssten.

Gottfried Feder:
Gottfried Feder war einer der ersten Kämpfer aus der Frühzeit der nationalsozialistischen Bewegung und eine der charakteristischen Persönlichkeiten aus Hitlers Alten Garde.

Feder wurde am 27. Januar 1883 in Würzburg geboren, studierte in München, Charlottenburg und Zürich das Baufach, ab 1905 war er als Diplomingenieur in der Eisenbetonbranche tätig, von 1908 an arbeitete er viel im Ausland. Feder beschäftigte sich schon früh mit Wirtschaftsfragen.

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1919 trat Feder durch einige Kampfschriften hervor, bei denen er als Wirtschaftler auf den engen Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Politik verwies und das Kernproblem in dem „Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft“ berührte. Feder gründete 1918 den „Deutschen Kampfbund zur Brechung der Zinsknechtschaft“ und wurde unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg in Bayern als Hauptpropagandist für die Abschaffung des Zinses bekannt. Feder war es, der die „Brechung der Zinsknechtschaft des internationalen Kapitals“ zu einem der wirtschaftlichen Hauptpunkte des ursprünglichen 25-Punkte-Parteiprogramms machte, das er zusammen mit Anton Drexler, Dietrich Eckart und Adolf Hitler entwarf.

Feder machte die Hochfinanz für die Inflation und das wirtschaftliche Chaos im Nachkriegsdeutschland verantwortlich, das zum Sklaven des internationalen Börsenschiebertums geworden sei. Seine Reden waren voller Angriffe auf Industrielle und Bankiers, untermischt mit rhetorischen Seitenhieben antijudaistischer Art sowie mit Anprangerungen des Versailler Diktates, der Weimarer Republik und des Reichstages. Feder war eines der führenden Mitglieder der Deutschen Arbeiterpartei von 1919, aus der die NSDAP hervorging, und sein eklektischer Sozialismus machte tiefen Eindruck auf Hitler, der Feder als bedeutenden Kenner in Wirtschaftsfragen betrachtete und sich von ihm leiten ließ.

Als Herausgeber der Nationalsozialistischen Bibliothek und anderer NS-Publikationen war Feder in den zwanziger Jahren einer der führenden Ideologen des Nationalsozialismus und Wortführer des eher volksnahen, anti-intellektuellen Flügels der Partei. 1924 wurde er als Abgeordneter Ostpreußens in den Reichstag gewählt und trat ebenso für die Enteignung jüdischen Besitzes und des unprofitablen Großgrundbesitzes wie auch für ein Einfrieren der Zinssätze ein. Seine quasi-sozialistischen Ideen verkündete Feder in einer Reihe von Schriften.

Quelle: https://de.metapedia.org/wiki/Feder,_Gottfried

VERANTWORTUNG - Ursula Haverbeck schreibt Gedicht in Haft als Mahnung und Aufruf an die Deutschen und die Welt


VERANTWORTUNG

Schwer ist es zu verstehn,
daß Menschen ohne jeden Sinn,
stur, Tag um Tag im Trott dahin
den Weg der großen Lüge gehn.

Der Lüge Last ist schwer -
der Mensch wird klein und krumm -
aus Angst ganz blind und dumm -
sieht keinen Ausweg mehr.

Der doch so greifbar nahe liegt,
er muß nur endlich wagen
die Wahrheit laut zu sagen,
die letzten Endes immer siegt.

Was wartest Du, mach Dich bereit
zu dienen der Gerechtigkeit.

Ursula Haverbeck, 5. November 2018



Am 25.01.2019 wurde der Internationale Robert-Faurission-Preis für 2019 an Ursula Haverbeck verliehen.: https://freiheit-fuer-ursula.de/2019/02/07/preisverleihung-in-frankreich-ursula-haverbeck-erhaelt-internationalen-robert-faurission-preis/

Rechtsanwalt Wolfram Nahrath – der Frau Haverbeck in unzähligen Gerichtsverfahren bereits vertreten hat – nahm stellvertretend den Internationale Robert-Faurission-Preis entgegen. In seiner Laudatio bekundet Herr Nahrath, dass es eine große Ehre ist, den Preis stellvertretend für seine Mandantin entgegen zu nehmen.

Die vollständige Laudatio wird folgt wiedergeben:
(Rechtlicher Hinweis: Den Inhalt der uns eingesendeten Laudatio macht sich die Redaktion nicht zu eigen.)

„Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Komitee!
Michele Lady Renouf, Maestro Fallisi, Honourable Mr. Nichols!

Es ist mir eine große Ehre, den Preis in Vertretung meiner Klientin und für diese entgegen nehmen zu dürfen.

Meine Klientin, Frau Ursula Haverbeck-Wetzel, die im letzten Jahr ihr 90. Wiegenfest hatte, ist nicht etwa deshalb verhindert, nach Vichy zu reisen, weil sie dies altersbedingt nicht schafft oder gar gebrechlich ist.

Nein, sie sitzt aufgrund zweier rechtkräftiger Urteile in der Bunderepublik Deutschland seit letztem Jahr für vorerst über 3 ½ Jahre im Gefängnis. Es können weitere Jahre hinzukommen, da eine Reihe weiterer Verfahren noch gegen sie anhängig sind. So ist es eine nicht fernliegende Prognose, dass sie schlussendlich lebenslänglich im Gefängnis sitzen wird, in Gefangenheit stirbt.

Die Welt wird sich fragen, welch eine furchtbare, gefährliche Kriminelle meine Klientin ist, die noch im hohen Alter und mit fortwährender krimineller Energie Verbrechen begeht. Ist sie die Patin einer mafiaähnlichen Struktur im organisierten Verbrechen? Hat sie geraubt, getötet, verletzt, betrogen, gestohlen, Kinder misshandelt, Rauschgift- oder Menschenhandel betrieben?

Nein, hat sie nicht. Sie hat unter Berufung auf die Rechte der Freiheit der Meinung, der freien Rede, der Forschung und ihr Persönlichkeitsrecht, Fragen und Äußerungen zu einem sehr speziellen Geschehen in Zeit und Raum in der Öffentlichkeit ausgesprochen oder niedergeschrieben und anderen zum Vortrag gebracht oder zum Lesen und Studieren gegeben. Na und? – wird man sich fragen, dafür kommt man doch im freiesten Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, nicht über Jahre ins Gefängnis! Doch genau dies geschah und geschieht mit der Preisträgerin.

Frau Haverbeck-Wetzel kommt ursprünglich aus dem humanistischen Lager und war jahrelang als Umweltschützerin aktiv.

Aber es geht eben nicht um irgendeine Geschichte, sondern um die Geschichte einer organisierten, massenhaften, industriell insbesondere mit Giftgas betriebenen und auf Regierungsbefehl des Dritten Reiches hin erfolgte Vernichtung von Menschen, ganz überwiegend jüdischer Herkunft in ganz Europa bis 1945. Sie kennen alle die im Laufe der Zeit symbolhaft gewordene Zahl von sechs Millionen.
Dieses Geschehen zu leugnen, zu billigen oder zu verharmlosen steht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994 unter Strafe und kann für jeden einzelnen Verstoß zu Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren führen. Die Gesetzeslage erlaubt es, erwachsene Menschen bis zu 15 Jahren ins Gefängnis zu stecken.

Ich habe nicht vor, Ihnen hier eine Vorlesung zum politischen Strafrecht in Deutschland und anderen Ländern zu halten. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken äußern.

Die Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz in diesem Jahr seinen 70. Jahrestag erlebt, ist über 40 Jahre ohne eine solche Strafvorschrift ausgekommen und zwar ohne, dass es zu Pogromen oder sonstigen Verfolgungen gegen jüdische Menschen gekommen ist.

Es hat 10 Jahre gedauert, ehe nach ständiger Wühlarbeit von nur Wenigen, dieses Gesetz durch den deutschen Bundestag ging. 10 Jahre lang wurde es abgelehnt – und zwar wegen massiver Bedenken gegen deren Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. Die wenigen, darunter aber viele – ich nenne sie hier einmal Kaufleute – haben sich unter Verwendung aller Mittel durchgesetzt.

Noch nach seiner Verankerung im deutschen Strafrecht haben sich bedeutende Verfassungsrechtler, gerade auch ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen diese Vorschrift gewandt. Prominente, auch aus dem sogenannten „Opfervolk“ kritisierten die Vorschrift und forderten deren Abschaffung, manche von ihnen stellen den „Holocaust“ sogar ganz in Abrede.

Vergeblich. Die Vorschrift steht bis heute im Strafgesetzbuch und hat eine Vielzahl von Menschen hinter Gitter gebracht. So auch die Preisträgerin, die auch aufgrund ihres Alters keine Gnade erfuhr. Noch vor wenigen Tagen wurde ihr, die sie keine nahen Verwandten mehr hat – diese sind alle schon tot – verweigert, das Grab ihres verstorbenen Ehemannes, des bekannten Humanisten Werner Haverbeck, zu besuchen, um dort zum Neuen Jahr Andacht für ihn zu halten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland – und nicht von einem despotischen Kleinstaat irgendwo in der Welt!

Ich bin der Überzeugung, dass jene Strafvorschrift des § 130 Abs. 3 StGB in seiner Entstehungsgeschichte und hinsichtlich der Motivation ihrer Einfügung in das Strafgesetzbuch ein eklatanter Bruch mit der Voraussetzung für jede Strafnorm ist, wonach das Verhalten eines Menschen in unserer Rechtshemisphäre nur dann bestraft werden soll, wenn ein Strafgrund vorliegt, also das mit der Bestrafung verfolgte Ziel auch legitim ist. Eine solche Legitimität liegt für § 130 Abs. 3 StGB nicht einmal ansatzweise vor.
Es stellt sich die Grundsatzfrage: Weshalb darf ich über geschichtliche Geschehnisse nicht streitig diskutieren? Wem nutzt ein solches Verbot? Den Freiheitsrechten jedenfalls nicht!

Ich selbst bin im Jahre 1963 geboren. Ich habe dieses Geschehen nicht miterlebt und wurde schulisch und universitär dazu erzogen, alles zu hinterfragen, alles zu diskutieren. Das war das Credo dieser Zeit. Zu meiner Schul- und Studienzeit war es auch noch erlaubt, nach Lust und Laune zu bestreiten, ohne bestraft zu werden. Denk- und Sprechverbote, Verbote von Büchern und Schriften hingegen waren Sakrilege gegen die Freiheitsrechte – und sind es heute noch!

Solche Verbote machen den denkenden, interessierten Menschen nur eines:

Misstrauisch!

Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch, sich zu historischen Ereignissen mit seiner Meinung und seinen Überzeugungen im Widerstreit und im Gegensatz zu anderen in der Rechtsgemeinschaft einzubringen und sich über solche frei und ungehindert zu informieren, um eigene Überzeugungen zu gewinnen.

Schließlich ist es ein ureigenes Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, die Gemeinschaft, der er angehört – also sein Volk – gegen schwere und schwerste Schuldvorwürfe zu verteidigen.

Er darf deshalb versuchen, den Vorwurf eines Völkermordes, begangen durch Mitglieder seines Volkes als geschichtliches Geschehen, einen geschichtlichen Makel also, zu beseitigen bzw. Zweifel daran anmelden. Darf er dies – unter Bedrohung mit jahrelanger Gefängnisstrafe – nicht, macht dies seelisch krank.

Sich mit strafbewehrten Denk-, Informationsbeschaffungs-, Forschungs- und Meinungsäußerungsverboten im Zusammenhang mit einem sehr speziellen historischen Ereignis konfrontiert zu sehen, gezwungener Maßen wegen zu erwartender, empfindlicher Bestrafung schweigen zu müssen, wenn man aus Überzeugung andere Auffassungen gewonnen hat, stellt einen Zwang dar, der zu unmittelbaren und schweren Persönlichkeitskrisen führen kann, jedenfalls aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Ein solcher Zwang ist der heutigen Rechtsordnung völlig fremd.

Dies gilt insbesondere eben dann, wie ich noch einmal betonen will, wenn man sein eigenes Volk und dessen Geschichte gegen schwerste Vorwürfe verteidigen will.

Ich erlaube mir, dieses Gesetz kurz zu werten:

Es ist ein Gesetz, geboren aus einer Buchreligion! Und solches Recht lehne ich grundsätzlich ab.

Ich bitte um Vergebung, dass es mir als Verteidiger nicht gelungen ist, Frau Ursula Haverbeck vor dem Gefängnis zu bewahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Komitee!

Die erstmalige Verleihung dieses Preises zeigt den Großmut seiner Stifter und den Willen zum Frieden in Freiheit! Das Besondere aber im Fall dieser ersten Preisträgerin ist, dass sie Deutsche ist. Eine Frau aus dem sogenannten Tätervolk. Eine edelmütige Dame, voller Lebensfreude, voller Lachen, voller Gutartigkeit und voller Mut!

Wenn nicht schon vorher:

Mit der Verleihung dieses Preises wird sie geadelt. Auf dem Boden Frankreichs, durch Menschen aus Völkern, die mit Deutschland nicht nur einmal in der Geschichte erbitterte und blutige Kriege führen mussten, geadelt als deutsche Kämpferin für die Freiheitsrechte!

Dies ist für mich und mein geschundenes, niedergeworfenes aber doch so geliebtes deutsches Volk eine besondere und hohe Ehre.

Namens der Preisträgerin habe ich Ihnen, Hohes Komitee, aus tiefster Seele zu danken.

Ein Hoffnung gebendes Zeichen für Freiheit und Frieden.

Wolfram Nahrath
Rechtsanwalt“

(Gefunden bei https://www.freiheit-fuer-Ursula.de)